Herzlich Willkommen in der Psychotherapeutischen Praxis für Verhaltenstherapie von Jasmin Ernst
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Diplom Psychologin -  Psychologische Psychotherapeutin 

 

Leistungsspektrum

Ihre Behandlung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Krankheitsbild abgestimmt.  

Behandelt werden können psychische Erkrankungen oder Probleme wie etwa: 

  • Angststörungen (z.B. soziale Phobie, Agoraphobie...)
  • Arbeits- und Leistungsstörungen
  • Psychische Beeinträchtigungen, die mit chronischen körperlichen Erkrankungen einhergehen (z.B. Krebs, Multiple Sklerose, Unfallfolgen...) 
  • Chronische Schmerzen, somatoforme Störungen
  • Hypochondrie und Krankheitsangst
  • Depressionen und Burnout
  • Erkrankungen aus dem schizophrenen und manisch-depressiven Formenkreis
  • Frauenspezifische Themen (z. B. Gewalt in der Beziehung, Konflikte mit der Mutterrolle…)
  • Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline…)
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Störungen als Reaktion auf schwere Belastungen (z. B. posttraumatische Belastungsstörung)
  • Störungen der Sexualität und der sexuellen Identität
  • Suchtmittelabhängigkeit (wie z. B. Alkohol-, Drogen-, Tabletten-, Internet- / Computerspielsucht) unter bestimmten Voraussetzungen (sofern nicht vorrangig eine stationäre Entzugs- oder Entwöhnungstherapie angezeigt ist) 
  • anhaltende Trauer
  • Tinnitus bzw. die psychischen Beeinträchtigungen, die damit einhergehen
  • Zwangsstörungen


Was passiert in der Verhaltenstherapie?

Wir ergründen gemeinsam Ihr Problem, was es aufrecht erhält und erarbeiten wie Sie es in den Griff bekommen können. Dazu bedarf es sowohl einer Auseinandersetzung mit Ihrer Lebenssituation als auch Ihrer Lebensgeschichte. Intensives Nachdenken und Üben sind ebenso Bestandteil einer Therapie wie das Ausprobieren von Neuem, was Mut und Überwindung erfordert. Aber es lohnt sich!


Psychotherapeutische Sprechstunde

Gemäß der neuen Psychotherapierichtlinie wird von Psychologischen Psychotherapeuten ab dem 01.04.2017 eine psychotherapeutische Sprechstunde angeboten.

Die Sprechstunde soll es Patienten ermöglichen, sich relativ zeitnah bei einem Psychotherapeuten mit Ihren Anliegen vorstellen zu können.

Im Rahmen der Sprechstunde ist das Vorliegen einer psychischen Störung als notwendige Bedingung für eine Psychotherapie abzuklären.

Ab 01.04.2018 ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde Voraussetzung für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Allerdings bedeutet der Besuch einer Sprechstunde nicht, dass automatisch ein Therapieplatz zur Verfügung steht, so dass Sie unter Umständen weitere Psychotherapeuten kontaktieren müssen oder/und mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen haben!

Um mit mir in Kontakt zu treten und Termine für eine Sprechstunde auszumachen, bitte ich Sie das Kontaktformular auf der Startseite zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung bindend ist, da der Termin für Sie reserviert wird und nur dann an andere Patienten weiter vergeben werden kann, wenn Sie mindestens 48 Stunden vorher absagen!


Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzlich Versicherte:

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Therapiekosten. Dies gilt für Einzel- & Gruppentherapie gleichermaßen. Ihr(e) Behandler(in) muss innerhalb der ersten (sogn. probatorischen) Sitzungen die Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse anzeigen. Ca. 3 Wochen später bekommen nur Sie und NICHT Ihr Therapeut die Benachrichtigung über die Genehmigung bzw. Kostenübernahme für die Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse. Diese Benachrichtigung bringen Sie bitte zur nächsten Sitzung mit.

Sobald die Kostenübernahme vorliegt, kann ihr Therapeut dann direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, so dass Sie lediglich Ihre Chipkarte mitbringen müssen.

 

Privatversicherte:

Private Krankenversicherungen und auch die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Bedingungen zur Kostenübernahme unterscheiden sich jedoch je nach Vertragsbedingungen und Einzelfall.

Aus diesem Grund sollten Privatversicherte sich noch vor dem Erstgespräch oder einer Sprechstunde bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. 

Als Privatversicherter sind grundsätzlich Sie der Vertragspartner des Psychotherapeuten und müssen sich selbst, um die Erstattung der Kosten für eine Therapie bei Ihrer Versicherung kümmern. 

 

Selbstzahler:

Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen zu wollen, gilt - ebenso wie bei Privatversicherten - die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Berechnungsgrundlage.